Am 09. Juni wird gewählt. Unsere „Amtliche
Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und
für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und
Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen
im Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zugestellt. Achten Sie
daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen
Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet
einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen
schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode
für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den
personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 09.
Juni ins Wahllokal mit.
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen
können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen
Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich
mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der
Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um
die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst
frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der
letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der
05. Juni 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder
einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis
Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung
ist bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr möglich.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai
zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene
Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der
zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit,
die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder
Bezirkswahlbehörde abzugeben.
VERWENDEN SIE
BITTE FÜR WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN
UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf
der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und
raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung
im Wahllokal.