Verbandsangehörige Gemeinden:
- Hainfeld
- Kaumberg
- Kleinzell
- Ramsau
- Rohrbach an der Gölsen
- St. Veit an der Gölsen
Zuständigkeiten:
Anerkennung der Vaterschaft
Beurkundungen von Personenstandsfällen-Geburt, Ehe, EP, Tod
Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
Ermittlungen der Ehefähigkeit
Eheschließungen
EP-Ermittlungsverfahren
Eingetragene Partnerschaften
Ehe und Eingetragene Partnerschaften für alle ab 01.01.2019
Geburtsurkunden
Gemeinsame Obsorge
Heiratsurkunden
Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
Namensänderungen
Partnerschaftsfähigkeitszeugnis (Verpartnerung im Ausland)
Partnerschaftsurkunden
Staatsbürgerschaftsnachweise
Sterbeurkunden – Ausstellung nach Todesfall
Teilauszug § 58 PStG 2013 über das Bestehen einer Ehe oder EP
Wiederannahme eines früheren Familiennamens
ZPR-Einträge im Ausland eingetretener Personenstandsfälle
Erforderliche Unterlagen für Eheschließungen und Verpartnerungen:
Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit/Verpartnerung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
Nachweis des Wohnsitzes (nicht erforderlich bei aufrechter Meldung in Österreich)
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ( Vaterschaftsanerkenntnis )
Optional: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung Ing. (Diplom)
Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr):
o Einwilligung der gesetzlichen Vertreter u. Erziehungsberechtigten
o Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr
vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist
Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich)
o Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über
das Nichtvorliegen von Ehehindernissen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte
Gültigkeit (meist 6 Monate)
o Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Ausländische Personenstandsurkunden werden – je nach Staat – entweder ohne weiteres akzeptiert oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille .
Fremdsprachigen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung anzuschließen.
Ein aktuelles Verzeichnis von gerichtlich beeidigten Dolmetschern/Übersetzer finden sie auf der Seite www.sdgliste.justiz.gv.at .
Gebühren für Trauungen außer Haus:
Euro 200,- (innerhalb der Amtsstunden)
Euro 280,- (außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag)
Öffnungszeiten
- Mo, Mi, Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
- Di, Do 07:30 Uhr - 13:30 Uhr
Das nächste Mal geöffnet:
Di, 10.12.2024 ab 07:30 Uhr
Trauungen im Standesamt:
Montag bis Freitag während der Amtsstunden zwischen 08:00 und 11:30 Uhr
An Samstagen zwischen 08:00 und 11:30 Uhr
Die Trauungssamstage für 2024 lauten:
Monat | Datum |
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Jänner | --
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Februar | 24.
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März | 16.
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April | 20.
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Mai | 4. & 25.
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Juni | 15. & 29.
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Juli | 20. & 27. |
August | 10. & 24.
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September | 14. & 28. |
Oktober | -- |
Trauungstermine für Samstage in den restlichen Monaten und Termine an Wochentagen nach Vereinbarung!
Trauungen außerhalb des Standesamtes:
Montag bis Freitag nach Vereinbarung, an Samstagen finden die Trauungen außer Haus an den angegebenen Samstagen statt.