Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Hainfeld

Trauungssaal

© Stadtgemeinde Hainfeld

Verbandsangehörige Gemeinden:

  • Hainfeld
  • Kaumberg
  • Kleinzell
  • Ramsau
  • Rohrbach an der Gölsen
  • St. Veit an der Gölsen

Zuständigkeiten:

Anerkennung der Vaterschaft
Beurkundungen von Personenstandsfällen-Geburt, Ehe, EP, Tod
Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
Ermittlungen der Ehefähigkeit
Eheschließungen
EP-Ermittlungsverfahren
Eingetragene Partnerschaften
Ehe und Eingetragene Partnerschaften für alle ab 01.01.2019
Geburtsurkunden
Gemeinsame Obsorge
Heiratsurkunden
Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
Namensänderungen
Partnerschaftsfähigkeitszeugnis (Verpartnerung im Ausland)
Partnerschaftsurkunden
Staatsbürgerschaftsnachweise
Sterbeurkunden – Ausstellung nach Todesfall
Teilauszug § 58 PStG 2013 über das Bestehen einer Ehe oder EP
Wiederannahme eines früheren Familiennamens
ZPR-Einträge im Ausland eingetretener Personenstandsfälle

Erforderliche Unterlagen für Eheschließungen und Verpartnerungen:

Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit/Verpartnerung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
Nachweis des Wohnsitzes (nicht erforderlich bei aufrechter Meldung in Österreich)
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit Datei herunterladen: PDFRechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ( Vaterschaftsanerkenntnis )
Optional: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung Ing. (Diplom)

Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr):
          o Einwilligung der gesetzlichen Vertreter u. Erziehungsberechtigten
          o Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr
             vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist

Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich)
         o Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über
            das Nichtvorliegen von Ehehindernissen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte 
            Gültigkeit (meist 6 Monate) 
         o Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Ausländische Personenstandsurkunden werden – je nach Staat – entweder ohne weiteres akzeptiert oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille .

Fremdsprachigen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung anzuschließen.
Ein aktuelles Verzeichnis von gerichtlich beeidigten Dolmetschern/Übersetzer finden sie auf der Seite www.sdgliste.justiz.gv.at .

Gebühren für Trauungen außer Haus:

Euro 200,- (innerhalb der Amtsstunden)
 Euro 280,- (außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag)


Öffnungszeiten

  • Mo, Mi, Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
  • Di, Do 07:30 Uhr - 13:30 Uhr

Geschlossen bis: 07:30 Uhr

Kalender ausklappen

 

Trauungen im Standesamt: 

Montag bis Freitag während der Amtsstunden zwischen 08:00 und 11:30 Uhr
An Samstagen zwischen 08:00 und 11:30 Uhr

Die Trauungssamstage für 2024 lauten:

MonatDatum
 Jänner--
 Februar24.
 März16.
 April20.
 Mai4. & 25.
 Juni15. & 29.
 Juli20. & 27.
 August10. & 24.
 September14. & 28.
 Oktober-- 

Trauungstermine für Samstage in den restlichen Monaten und Termine an Wochentagen nach Vereinbarung! 

Trauungen außerhalb des Standesamtes: 

Montag bis Freitag nach Vereinbarung, an Samstagen finden die Trauungen außer Haus an den angegebenen Samstagen statt.

  

Obmann

Kontaktdaten von Bgm. Albert Pitterle
NameBgm. Albert Pitterle

Leitende Standesbeamtin

Kontaktdaten von Sandra Bauer
NameSandra Bauer
Telefon+43 2764 2246 279

Standesbeamtin Stv.

Kontaktdaten von Jacqueline Sandhacker
NameJacqueline Sandhacker
Telefon+43 2764 2246 284

Kontakt

Kontaktdaten von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Hainfeld
AdresseHauptstraße 5
3170 Hainfeld
Telefon+43 2764 2246 279
Fax+43 2764 2246 700
E-Mail-Adressestandesamt@hainfeld.gv.at
Webhttp://www.hainfeld.gv.at
  • Quelle: OData

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