Kinderbetreuungsgeld

Zuständige Stelle

  • der Krankenversicherungsträger, bei dem Wochengeld oder Betriebshilfe bezogen wird bzw. wurde,
  • ansonsten der Krankenversicherungsträger, bei dem ein Elternteil (mit-)versichert ist oder zuletzt (mit-)versichert war
  • in allen anderen Fällen: die Gebietskrankenkasse.

Zuständig

Sandra Bauer
Kontaktdaten von Sandra Bauer
Standesbeamtin, Gemeinderätin
Sandra Bauer
Hauptstraße 5
3170 Hainfeld
Tel: +43 2764 2246 279
Fax: +43 2764 2246 700
standesamt@hainfeld.gv.at
bauer@hainfeld.gv.at