Kanaleinmündungsabgabe

Kanaleinmündungsabgabe = Berechnungsfläche x Einheitssatz

  • Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Hälfte der bebauten Fläche multipliziert mit der um 1 erhöhten Zahl der an der Kanalanlage angeschlossenen Geschosse plus 15 % der unbebauten Fläche (max. 500 m2).
  • Der Einheitssatz beträgt: 12,00 € (+ 10% USt.). 

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