Kanalbenützungsgebühr

Kanalbenützungsgebühr = Berechnungsfläche x Einheitssatz

  • Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschossflächen in m2.
  • Der Einheitssatz beträgt 2,40 / m2 (+ 10% USt.).
  • Werden in die Kanalanlagen auch Niederschlagswässer eingeleitet, so kommt ein um 10% erhöhter Einheitssatz zur Anwendung. 

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