Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.

 

Zuständig

Sandra Bauer
Kontaktdaten von Sandra Bauer
Standesbeamtin, Gemeinderätin
Sandra Bauer
Hauptstraße 5
3170 Hainfeld
Tel: +43 2764 2246 279
Fax: +43 2764 2246 700
standesamt@hainfeld.gv.at
bauer@hainfeld.gv.at