Information der BH Lilienfeld: Wasserknappheit bei Fließgewässern

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Bild von garten-gg / Pixabay

Die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld informiert, dass die Pegelstände in vielen Flüssen und Bächen unseres Bezirks – Traisen, Gölsen und Zubringer – derzeit sehr niedrig sind. Diese Situation stellt eine ernsthafte Belastung für die Gewässerökologie dar.

 

Wichtige Hinweise für die Bevölkerung für die Gölsen und ihre Zubringer:


Wasserentnahmen aus Fließgewässern sind – wenn überhaupt – ausnahmslos nur auf Grund bestehender, aufrechter wasserrechtlicher Bewilligungen im Sinne des § 9 Wasserrechtsgesetzes 1959 zulässig.

Das unerlaubte Entnehmen von Wasser aus der Gölsen und ihren Zubringern - etwa mit Pumpen zur Bewässerung - ist strafbar und kann mit Geldstrafen bis zu € 14.530 geahndet werden.

Es ergeht daher der dringende Appell, Wasserentnahmen aus Fließgewässerstrecken einzustellen und Beeinträchtigungen der Gewässer möglichst zu vermeiden. 

 

Der Gemeingebrauch wie z.B. Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen und Schöpfen von Hand ist selbstverständlich weiterhin erlaubt. 

 

Vielen Dank für die Unterstützung im Sinne des Schutzes unserer Bäche!

 

20.08.2026 07:16